Fröbel-Schulkindergarten

für Kinder mit geistiger Behinderung
Pädagogischer Auftrag des Fröbel-Schulkindergartens
Den Rahmen für den Schulkindergarten bilden:
- das Kindergartengesetz,
- §20 des Schulgesetzes,
- die Verwaltungsvorschrift für Schulkindergärten,
- der jährliche Organisationserlass.
Die Arbeit unseres Schulkindergartens definiert sich durch den „Bildungsplan für die Arbeit im Sonderschulkindergarten für geistigbehinderte Kinder“.
Wir nehmen Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, ab 3 Jahren auf.
Das sind Kinder, deren gesamtpersönliche Entwicklung extrem beeinträchtigt oder verzögert verläuft. Diese Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen sind nicht auf den Bereich der Intelligenzfunktionen beschränkt, sie können auch die Bereiche der Sinnesfunktionen, der Motorik, der Affektivität, der Sprache und des Sozialverhaltens umfassen. Somit setzt sich der angesprochene Personenkreis aus Kindern mit sehr unterschiedlichen und sehr ausgeprägten Anregungs-, Lern- und Förderungsbedürfnissen zusammen.
Unser Auftrag und Ziel sind, die Kompetenzen des behinderten Kindes zu fördern und es auf die entsprechende Schule vorzubereiten.
Weitere Informationen unter: froebel-schulkindergarten-fellbach.de
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